YeahBadges

Welche Vertrauenssiegel im Shop nach UWG erlaubt sind

Gütesiegel, Öko-Siegel, Garantie- und Bewertungs-Badges im Onlineshop. Welche Aussagen das UWG seit 27.09.2026 verbietet und was Sie belegen müssen.

Aktualisiert am

Badges wie „Geprüfter Shop“, „Klimaneutraler Versand“ oder „2 Jahre Garantie“ sollen Vertrauen schaffen. Ob sie zulässig sind, regelt in Deutschland das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Seit dem 27. September 2026 enthält es neue Verbote aus der Richtlinie (EU) 2024/825. Diese Seite fasst die Regeln für Trust-Badges zusammen. Sie informiert und ersetzt keine Rechtsberatung.

Die schwarze Liste im Anhang des UWG

Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG nennt geschäftliche Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Anders als bei der allgemeinen Irreführung nach § 5 UWG kommt es dort nicht darauf an, ob die Aussage eine Kaufentscheidung beeinflussen kann. Für Trust-Badges sind diese Nummern wichtig:

Nr. Stets unzulässig Beispiel im Shop
2 Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnliches ohne die erforderliche Genehmigung Prüfsiegel ohne gültige Lizenz des Ausstellers
2a ein Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch staatlich festgesetzt ist selbst gestaltetes „Öko-Siegel“
4 die unwahre Angabe, eine Stelle habe Händler oder Ware bestätigt, gebilligt oder genehmigt „Geprüft von …“ ohne Prüfung
4a eine allgemeine Umweltaussage ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung „umweltfreundlich“
4b eine Umweltaussage zum ganzen Produkt, die nur einen Teil betrifft „nachhaltiges Produkt“, wenn nur die Verpackung recycelt ist
4c die auf Kompensation von Treibhausgasemissionen gestützte Aussage, ein Produkt habe neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt „klimaneutral“ durch gekaufte Zertifikate
10 gesetzliche Rechte als Besonderheit des Angebots darzustellen „14 Tage Widerrufsrecht“ als besonderer Vorteil
10a gesetzliche Anforderungen an alle Produkte einer Kategorie als Besonderheit darzustellen eine Pflichtkennzeichnung als Extra
23b zu behaupten, Bewertungen stammen von echten Käufern, ohne angemessene Prüfung „Verifizierte Bewertungen“ ohne Prüfverfahren
23d d) die falsche Behauptung, eine Ware lasse sich bei normaler Nutzung eine bestimmte Zeit ohne Funktionsverlust nutzen „Hält ein Leben lang“ ohne Grundlage

Zu Nr. 10: Die Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 Abs. 2 BGB) und die zweijährige Verjährung der Mängelansprüche (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) gelten ohnehin. Über beide Rechte müssen Sie informieren (Art. 246a § 1 EGBGB). Verboten ist der Eindruck, sie seien eine Besonderheit Ihres Angebots.

Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen

Ein Nachhaltigkeitssiegel ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 UWG ein freiwilliges Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder Ähnliches, das ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit wegen ökologischer oder sozialer Merkmale hervorhebt. Pflichtkennzeichnungen zählen nicht dazu.

Erlaubt ist ein solches Siegel nur mit Zertifizierungssystem oder als staatlich festgesetztes Zeichen. Ein Zertifizierungssystem muss nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG vier Kriterien erfüllen:

  1. Es steht allen Unternehmern zu transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen offen.
  2. Der Systeminhaber erarbeitet die Anforderungen mit Sachverständigen und Interessenträgern.
  3. Es regelt den Umgang mit Verstößen bis zum Entzug des Siegels.
  4. Ein unabhängiger Dritter überwacht die Einhaltung nach internationalen, europäischen oder nationalen Normen.

Als staatlich festgesetzte Siegel nennt die Richtlinie (EU) 2024/825 in ihren Erwägungsgründen etwa Zeichen nach der EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und das EU-Umweltzeichen nach Verordnung (EG) Nr. 66/2010.

Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ sind nur zulässig, wenn Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können. Das UWG zählt dazu das EU-Umweltzeichen, offiziell anerkannte Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024 Typ I und Spitzenleistungen nach anderem Unionsrecht (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Eine Aussage gilt als allgemein, wenn ihre Spezifizierung nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium steht (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Konkrete Angaben wie „Versandkarton aus Recyclingpapier“ fallen nicht darunter, müssen aber stimmen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG).

Aussagen über künftige Umweltleistungen, etwa ein Klimaziel, brauchen einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen, den ein unabhängiger externer Sachverständiger regelmäßig prüft (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG).

Prüfzeichen, Auszeichnungen und Tests

Außerhalb der schwarzen Liste prüft § 5 UWG im Einzelfall. Irreführend sind unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben unter anderem über:

  • Ergebnisse oder wesentliche Bestandteile von Tests (§ 5 Abs. 2 Nr. 1),
  • Auszeichnungen oder Ehrungen des Unternehmers (§ 5 Abs. 2 Nr. 3),
  • Aussagen oder Symbole, die sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Ware beziehen (§ 5 Abs. 2 Nr. 4).

Für die Praxis heißt das: Zeigen Sie ein Prüfzeichen nur, solange die Prüfung oder Lizenz gilt. Verlinken Sie das Zertifikat oder die Seite des Ausstellers. Nehmen Sie das Badge nach Ablauf aus dem Shop.

Bewertungen

Machen Sie Kundenbewertungen zugänglich, gilt als wesentliche Information, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Käufern stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Ein Badge mit Sternen oder einem Durchschnittswert sollte daher dorthin führen, wo Sie Ihr Prüfverfahren erklären. Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben ist stets unzulässig (Anhang Nr. 23c).

Garantie und Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich. Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage des Verkäufers, Herstellers oder eines Dritten (§ 443 BGB). Für Garantie-Badges gilt:

  • Vor Vertragsschluss informieren Sie über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 EGBGB).
  • Die Garantieerklärung ist einfach und verständlich. Sie weist auf die gesetzlichen Rechte hin, dass deren Nutzung unentgeltlich ist und dass die Garantie sie nicht einschränkt. Sie nennt Name und Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren, die Ware sowie Dauer und räumlichen Geltungsbereich (§ 479 Abs. 1 BGB).
  • Spätestens bei Lieferung erhält der Verbraucher die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 479 Abs. 2 BGB).
  • Unwahre Angaben über Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte sind irreführend (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG).

Gewährt der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre für die ganze Ware, gibt es dafür das offizielle GARAN-Label. Nach den Leitlinien der Kommission dürfen andere Garantien nicht mit diesem Label verwechselbar sein.

Vor dem Veröffentlichen

  • Für jedes Siegel: Wer vergibt es, gilt die Lizenz noch, wo liegt der Nachweis?
  • Umweltbegriffe: konkret machen oder streichen.
  • Gesetzliche Rechte und Pflichten nicht als Extra bewerben.
  • Bewertungen: erklären, wie sie geprüft werden.
  • Garantien: Bedingungen verlinken.
  • Fristen im Badge mit der Rückgaberichtlinie des Shops abgleichen.

So geht es mit YeahBadges

Die Textprüfung (Claim check) in YeahBadges untersucht alle sichtbaren Texte eines Badges und ihre Übersetzungen: Überschrift, Untertitel, Symboltexte, Tooltips, Siegeltexte, Popup, Linktexte und Button. Sie erkennt Formulierungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch, unter anderem:

  • Kompensation wie „klimaneutral“ und allgemeine Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“,
  • Teilaussagen wie „recycelt“ ohne Anteil,
  • Siegel und Prüfzeichen wie „zertifiziert“, „geprüft“ oder „Testsieger“,
  • gesetzliche Rechte als Vorteil, etwa Gewährleistung, Widerrufsrecht oder „14 Tage Rückgabe“,
  • gesetzliche Pflichten als Vorteil, etwa „CE-geprüft“ oder „DSGVO-konform“,
  • Garantien ohne Link oder Popup zu den Bedingungen und mögliche Verwechslung mit dem GARAN-Label,
  • Verknappung, Bewertungsangaben und Haltbarkeitsversprechen.

Zu jedem Befund zeigt die Prüfung die Regel, die Fundstelle, eine Erklärung und einen Formulierungsvorschlag. „Go to field“ springt zum Text. Können Sie eine Aussage belegen, bestätigen Sie die Warnung mit Nachweis über „I can prove this“. Die Prüfung blockiert nie das Speichern oder Veröffentlichen. Sie gilt für Badges, die in der EU erscheinen können.

Nach Ihrer Freigabe gleicht YeahBadges außerdem Rückgabefristen in Badge-Texten mit den Rückgaberegeln Ihres Shops in Shopify ab. Die App-Oberfläche ist auf Englisch.

Trust-Badges für Ihren Shop. Gestalten. Platzieren. Prüfen.

Gestalten und platzieren Sie Trust-Badges, Symbole und Zahlungslogos in Ihrem Shopify-Shop. Fehlt ein Badge, hilft die Shop-Prüfung. App-Oberfläche und App-Beispiele sind auf Englisch.

Quellen

  1. Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, stets unzulässige geschäftliche Handlungen (gesetze-im-internet.de)
  2. § 2 UWG, Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
  3. § 3 UWG, Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen (gesetze-im-internet.de)
  4. § 5 UWG, Irreführende geschäftliche Handlungen (gesetze-im-internet.de)
  5. § 5b UWG, Wesentliche Informationen (gesetze-im-internet.de)
  6. Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28.02.2024 (eur-lex.europa.eu)
  7. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (gesetze-im-internet.de)
  8. § 438 BGB, Verjährung der Mängelansprüche (gesetze-im-internet.de)
  9. § 443 BGB, Garantie (gesetze-im-internet.de)
  10. § 479 BGB, Sonderbestimmungen für Garantien (gesetze-im-internet.de)
  11. Art. 246a § 1 EGBGB, Informationspflichten im Fernabsatz (gesetze-im-internet.de)
  12. Europäische Kommission, Practical guidelines zu Mitteilung und GARAN-Label (April 2026, unverbindlich) (commission.europa.eu)
  13. Verbraucherzentrale, Greenwashing erkennen (Sekundärquelle) (verbraucherzentrale.de)