YeahBadges

EU-Gewährleistungshinweis in Shopify einbauen

Seit 27.09.2026 Pflicht im Onlinehandel. So zeigen Sie die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das GARAN-Label in Ihrem Shopify-Shop.

Aktualisiert am

Seit dem 27. September 2026 müssen Händler in der EU Verbraucher mit einer einheitlichen Grafik auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hinweisen. Diese Anleitung erklärt, was die Vorschriften verlangen, und zeigt, wie Sie die Mitteilung und das GARAN-Label in einem Shopify-Shop einbauen. Die Seite informiert und ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Rechtsgrundlage

Die Richtlinie (EU) 2024/825 hat die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU geändert. Händler müssen Verbraucher vor Vertragsschluss „in hervorgehobener Weise“ auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen und dafür eine harmonisierte Mitteilung verwenden (Art. 6 Abs. 1 Buchst. l und Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU). Gestaltung und Inhalt legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 fest. Sie gilt ab dem 27. September 2026.

In Deutschland steht die Pflicht für Fernabsatzverträge in Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB. Der Unternehmer informiert über das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine Kernelemente, einschließlich der Mindestdauer von zwei Jahren, unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung. Die Information muss vorliegen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt (Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB).

Die Pflicht betrifft den Verkauf von Waren an Verbraucher. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen verlangt Nr. 11b nur einen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht, ohne harmonisierte Mitteilung.

Was die Mitteilung sagt

Die Mitteilung nennt die Mindestdauer der Gewährleistung von zwei Jahren und weist darauf hin, dass nationales Recht längere Fristen vorsehen kann. Sie beschreibt Alltagssituationen, in denen Verbraucher ihre Rechte nutzen können, die Abhilfen, die Verkäufer leisten müssen, und die praktischen Schritte bei mangelhafter Ware. Ein QR-Code führt zum Portal „Ihr Europa“.

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2019/771: Der Verkäufer haftet für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung besteht und innerhalb von zwei Jahren offenbar wird (Art. 10 Abs. 1). In Deutschland verjähren die Mängelansprüche beim Kauf in der Regel in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB).

Die Gestaltungsregeln

Die Verordnung lässt bei der Gestaltung keinen Spielraum:

  • Keines der Elemente der Mitteilung ist editierbar (Anhang I, Erläuterung 1).
  • Bei Verträgen über eine Online-Benutzeroberfläche muss die Mitteilung farbig sein, im RGB-Farbraum (Anhang I, Erläuterung 5).
  • Der QR-Code muss unter normalen Lichtverhältnissen mit einem gängigen Mobilgerät lesbar sein.

Die Leitlinien der Kommission ergänzen das. Verwenden Sie nur die offiziellen Dateien. Ändern Sie keine Farben, schneiden Sie nichts ab, verzerren Sie nichts und fügen Sie keine Elemente hinzu. Die Mitteilung soll in der Standardanzeigegröße lesbar sein. Ein klickbarer Link zum selben Ziel wie der QR-Code soll immer verfügbar sein. Für Deutsch ist das europa.eu/youreurope/garantien.

Die Kommission stellt die Mitteilung in allen 24 Amtssprachen als PDF, PNG, JPG und SVG bereit. Für den Onlinehandel ist die Farbfassung vorgesehen. Die Schwarzweißfassung ist nur außerhalb von Online-Verträgen erlaubt, also bei Verträgen, die nicht über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden (Anhang I, Erläuterung 4).

Hier unterscheiden sich die Quellen. Die Verordnung erlaubt ein geschachteltes Format, also eine kleine Anzeige, die sich beim ersten Klick öffnet, ausdrücklich nur für das GARAN-Label (Erwägungsgrund 14 und Anhang II). Für die Mitteilung sieht sie keine solche Form vor.

Die Leitlinien der Kommission sagen, dass im digitalen Raum die vollständige Mitteilung angezeigt werden soll. Als Beispiele zeigen sie zugleich einen Satz wie „Your legal guarantee rights“ auf der Produktseite, im Seitenkopf oder auf der Checkout-Seite, bei dem die Mitteilung beim ersten Klick oder beim Überfahren mit der Maus erscheint. Die Leitlinien sind nach eigener Aussage unverbindlich. Verbindlich auslegen kann das EU-Recht nur der Gerichtshof der Europäischen Union.

Wer die Mitteilung vollständig an einer Stelle zeigt, die jeder Käufer vor der Bestellung sieht, folgt der engeren Lesart. Ein Link in Kopf- oder Fußzeile kann das ergänzen.

Schritt für Schritt in Shopify

1. Datei wählen

Laden Sie auf der Seite der Kommission das Archiv mit den PNG- und JPG-Dateien herunter. Nehmen Sie die farbige Fassung in der Sprache Ihres Shops. Verkaufen Sie in mehreren Sprachen, nehmen Sie für jede Shopsprache die Fassung in dieser Sprache. Bearbeiten Sie die Datei nicht. Laden Sie sie im Shopify-Admin im Bereich Dateien hoch.

2. Mitteilung im Warenkorb zeigen

Der Warenkorb ist in Shopify die letzte Seite vor dem Checkout, die Ihr Theme gestaltet. Öffnen Sie im Theme-Editor die Vorlage der Warenkorbseite und fügen Sie unter den Artikeln einen Abschnitt mit Bild ein, wie ihn Ihr Theme anbietet. Wählen Sie die hochgeladene Datei und vergeben Sie einen Alternativtext, etwa „EU-Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht“. Setzen Sie darunter einen Link auf europa.eu/youreurope/garantien.

Bei Schnellkauf-Buttons oder Warenkorb-Schublade sehen nicht alle Käufer die Warenkorbseite. Mit dem Button „Buy it now“ überspringen Käufer den Warenkorb und gehen direkt zum Checkout. Zeigen Sie die Mitteilung dann auch in der Schublade und auf der Produktseite.

Prüfen Sie die Ansicht auf dem Smartphone. Die Mitteilung ist ein hohes Blatt mit viel Text und wird auf schmalen Bildschirmen klein. Ist der Text nicht mehr lesbar, verlinken Sie zusätzlich die Datei in voller Größe.

3. Weitere Stellen

Die Leitlinien nennen als Beispiele die Produktseite, den Seitenkopf und die Checkout-Seite. In Shopify können Sie eine eigene Seite mit der vollen Grafik anlegen und sie in Kopf- oder Fußzeile verlinken, etwa mit dem Text „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“.

4. Checkout und Bestellbestätigung

Die Checkout-Schritte Information, Versand und Zahlung erweitern Apps nur in Shops mit Shopify Plus (Checkout UI extensions). In anderen Tarifen bleibt der Warenkorb die letzte Stelle vor der Bestellung, die Sie selbst gestalten.

Nach § 312f Abs. 2 BGB muss die Vertragsbestätigung die Informationen nach Art. 246a EGBGB enthalten, also auch diesen Hinweis. Das gilt nicht, wenn Sie dem Verbraucher diese Informationen schon vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben. Die Bestellbestätigung bearbeiten Sie in Shopify unter Einstellungen, Benachrichtigungen.

Das GARAN-Label

Das Label betrifft eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Händler müssen es zeigen, wenn der Hersteller eine solche Garantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für mehr als zwei Jahre gewährt und dem Händler diese Information zur Verfügung stellt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB).

  • Inhalt: Editierbar sind nur drei Felder: die Dauer in Jahren, die Marke des Herstellers und die Modellkennung (Anhang II). Die Leitlinien erlauben ganze Jahre und, falls nötig, halbe Jahre mit Komma, etwa 2,5.
  • Form: Online ist das Label farbig. Es darf in einem geschachtelten Format erscheinen. Dann muss es sich beim ersten Klick, beim ersten Überfahren mit der Maus oder beim ersten Berühren vollständig öffnen (Anhang II).
  • Ort: Das Label gehört zum jeweiligen Produkt, etwa auf die Produktseite neben Bild oder Preis.
  • Zeitpunkt: Nach § 312j Abs. 2 BGB muss die Information nach Nr. 11a unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und hervorgehoben bereitstehen. Die Leitlinien nennen dafür die Checkout-Seite. Nach § 312f Abs. 2 BGB muss die Vertragsbestätigung die Informationen nach Art. 246a EGBGB enthalten, also auch das Label (mit derselben Ausnahme wie bei der Mitteilung, siehe Schritt 4). Die IHK Coburg nennt zusätzlich den Warenkorb.

Andere Garantien dürfen Sie weiter anbieten. Nach den Leitlinien dürfen sie aber nicht mit dem GARAN-Label verwechselbar sein. Das betrifft auch eigene Garantie-Badges im Shop.

Kurz geprüft

  • Die farbige Mitteilung erscheint unverändert und in der Sprache des Shops.
  • Käufer sehen sie vor der Bestellung, etwa im Warenkorb.
  • Bei Schnellkauf-Buttons oder Warenkorb-Schublade steht sie auch in der Schublade und auf der Produktseite.
  • Ein Link führt zu europa.eu/youreurope/garantien.
  • Die Bestellbestätigung enthält die Mitteilung.
  • Produkte mit Herstellergarantie über zwei Jahre tragen das GARAN-Label.

So geht es mit YeahBadges

YeahBadges hat einen eigenen Badge-Typ für den EU-Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label:

  • Die Mitteilung kommt als unveränderte Originaldatei der Kommission, in allen 24 Amtssprachen und passend zur Sprache Ihres Shops.
  • Sie wählen die volle Mitteilung oder einen Textlink, der die Mitteilung in einem Dialog öffnet. Beide Formen zeigen einen Link zur Seite von „Ihr Europa“ in der passenden Sprache.
  • Ein neues Badge für den Warenkorb zeigt die volle Mitteilung unter den Artikeln, eines für Produktseiten einen Link. Ein GARAN-Badge im Warenkorb braucht eigene Einträge („Copy products from“). Voreingestellt sind die 27 EU-Staaten.
  • Das GARAN-Label legen Sie je Produkt mit Jahren, Marke und Modellkennung an. Die Produktseite zeigt die geschachtelte Anzeige, ein Klick öffnet das volle Label. Der Warenkorb zeigt die vollen Labels der enthaltenen Produkte.
  • Gestaltungsregler wirken auf diese Badges nicht. Sie zählen nicht zum Aufrufkontingent.

EU-Badges erscheinen nicht im Checkout und nicht in E-Mails. Die App-Oberfläche ist auf Englisch.

Trust-Badges für Ihren Shop. Gestalten. Platzieren. Prüfen.

Gestalten und platzieren Sie Trust-Badges, Symbole und Zahlungslogos in Ihrem Shopify-Shop. Fehlt ein Badge, hilft die Shop-Prüfung. App-Oberfläche und App-Beispiele sind auf Englisch.

Quellen

  1. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25.09.2025 (eur-lex.europa.eu)
  2. Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28.02.2024 (eur-lex.europa.eu)
  3. Richtlinie (EU) 2019/771 über den Warenkauf (eur-lex.europa.eu)
  4. Art. 246a § 1 EGBGB, Informationspflichten im Fernabsatz (gesetze-im-internet.de)
  5. Art. 246a § 4 EGBGB, Form und Zeitpunkt der Information (gesetze-im-internet.de)
  6. § 312j BGB, Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de)
  7. § 312f BGB, Abschriften und Bestätigungen (gesetze-im-internet.de)
  8. § 438 BGB, Verjährung der Mängelansprüche (gesetze-im-internet.de)
  9. Europäische Kommission, Practical guidelines zu Mitteilung und GARAN-Label (April 2026, unverbindlich) (commission.europa.eu)
  10. Europäische Kommission, Dateien der Mitteilung und des GARAN-Labels (commission.europa.eu)
  11. Ihr Europa, EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label (europa.eu)
  12. Shopify, Checkout UI extensions (shopify.dev)
  13. Shopify Hilfe, Dateien hochladen (help.shopify.com)
  14. Shopify Hilfe, Schnellkauf-Buttons (englisch: Showing accelerated checkout buttons on your online store) (help.shopify.com)
  15. IHK Coburg, Garantien und Gewährleistung (Sekundärquelle) (ihk.de)